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Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Department Geschichte

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Studienangebot

Am Department kann das Fach Geschichte als Teilfach im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang sowie in den Lehramtsstudiengängen Gymnasium, Realschule, Haupt- und Grundschule studiert werden. Genauere Informationen zum Studien- und Prüfungsablauf in diesen Studiengängen sind den jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnungen zu entnehmen. Bitte nutzen Sie hierzu auch die Angebote der Studienberatung.

Seit dem Wintersemester 2010/2011 sind am Departement Geschichte zwei Masterstudiengänge studierbar:

Bewerbungen für beide Studiengänge erfolgen online über das Masterbüro der Universität Erlangen.

Weitere Informationen sind verfügbar zu:

Reform der Geschichts-Studiengänge zum WS 2011/12

Mit dem Wintersemester 2011/12 treten am Department für alle Studienanfänger im ersten Fachsemester des BA-Studiengangs und der Lehramtsstudiengänge reformierte Studienordnungen in Kraft. Die neue Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang (Änderungssatzung vom 5. August 2011) ist zentral auf den Seiten der Universität einsehbar. Die reformierte Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte in den Lehramtsstudiengängen ist am 27.9. vom Senat der FAU genehmigt worden. Der rechtlich verbindliche Text der reformierten Studienordnung wird schnellstmöglich auf den Seiten der Universität veröffentlicht. Zur Orientierung für alle Studienanfänger in den Lehramtsstudiengängen stellt das Department vorab eine inoffizielle Fassung der FPO zur Verfügung. Diese bildet den bewilligten Studiengang in all seinen Elementen und Bestimmungen ab, sie ist jedoch bis zur formalen Publikation des Textes durch die Universität rechtlich nicht verbindlich.

Bitte beachten Sie: Die neuen Studienordnungen gelten nur für Studienanfänger, die im Wintersemester 2011/12 das erste Fachsemester im Geschichtsstudium absolvieren. Für alle anderen Studierenden in höheren Fachsemestern (FS 2-X) gelten weiterhin die bisherigen Studien- und Prüfungsordnungen!

Teilzeitstudium

Viele Studierende sehen sich etwa angesichts familiärer Verpflichtungen (Kinderbetreuung etc.) oder einer studienbegleitenden Berufstätigkeit vor große Probleme gestellt, ein Vollzeitstudium innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren. Die Friedrich-Alexander-Universität reagiert auf diese Probleme und bietet ab dem WS 2011/12 zunächst für einige Bachelorstudiengänge die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums (50%) an. Auch das Department Geschichte beteiligt sich an diesem Angebot: Das Fach Geschichte kann ab sofort im Bachelor-Studiengang in Teilzeit studiert werden. Ein Wechsel von einem Vollzeit- auf ein Teilzeitstudium und zurück ist möglich. Interessenten wenden sich bitte an den zuständigen Fachstudienberater (Dr. Matthias Maser). Eine Teilzeitstudium ist derzeit nur für nach der "alten" Fachstudien- und Prüfungsordnung (Immatrikulation vor dem WS 2011/12) möglich. Für die reformierte BA-Studienordnung (Studienbeginn ab WS 2011/12) ist eine Teilzeitvariante in Vorbereitung.<\p>

Studieren im Ausland

Das Department Geschichte pflegt ERASMUS-Kontakte zu ausländischen Universitäten in fünf europäischen Ländern. Es stehen Austausch-Studienplätze an Partneruniversitäten in Spanien (Salamanca), Frankreich (Chambéry), Irland (Dublin) sowie in der Schweiz (Fribourg) zur Verfügung. Neu hinzugekommen ist eine Austauschmöglichkeit nach Polen (Posen), Kontakte nach Italien (Mailand) sind derzeit im Aufbau. Ein oder zwei Austauschplätze werden voraussichtlich ab dem Studienjahr 2012/13 zur Verfügung stehen.

Interessenten an einem ERASMUS-Auslandsstudium finden hier allgemeine Informationen.


Prüfungsangelegenheiten

Die Prüfungstermine in den modularisierten Studiengängen sind über die Noten- und Prüfungsverwaltung MeinCampus zu ersehen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen in den GOP-Modulen werden rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie auch eventuelle Angaben auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle.


Allgemeines zu Prüfungsverfahren am Department

Studierende nach den neuen Studien- und Prüfungsordnungen (Studienbeginn ab WS 2007/08, auch in der reformierten Fassung ab WS 2011/12) beachten bitte: Ein Anspruch auf Wiederholung von Prüfungen besteht nur für Studierende, die zum jeweils ersten Prüfungstermin in einer Lehrveranstaltung rechtsgültig angemeldet waren und die Prüfung entweder nicht bestanden haben oder aus Krankheitsgründen (Attest!) nicht ablegen konnten. Eine gesonderte Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen in MeinCampus oder über das Prüfungsamt ist rechtlich nicht nötig, es gilt die allgemeine Meldung zur Prüfung im betreffenden Semester. Aus organisatorischen Gründen kann aber im Einzelfall eine Prüfungsanmeldung über den jeweiligen Lehrstuhl erforderlich sein. Bitte beachten Sie hier etwaige Ankündigungen in den Lehrveranstaltungen oder auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle.

Wer im Vorfeld einer Prüfung fristgerecht (drei Werktage vor Prüfungsdatum) seinen Rücktritt erklärt hat, hat im betreffenden Semester keinen Prüfungsanspruch und kann demnach nicht zur Wiederholungsprüfung antreten. Wer zur Prüfung angemeldet war und zum ersten Prüfungstermin unentschuldigt (kein Attest) nicht erschienen ist, gilt als einmal durchgefallen und kann die Prüfung bis zu zweimal wiederholen. Im Rahmen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung im ersten Studienjahr ist die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten durch die Prüfungsordnungen auf ein Mal beschränkt.

Bei Fragen zum Prüfungsrecht wenden Sie sich bitte an das Dekanat, Frau Dr. Andrea Heinz.


Kursanmeldungen

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des Departments Geschichte erfolgt seit dem Sommersemester 2010 über die die Plattform Studon. Auf abweichende Anmeldeverfahren wird gegebenenfalls durch die anbietenden Lehreinheiten ausdrücklich hingewiesen.